30 Apr Anschlag auf die Gastronomie
Anschlag auf die Gastronomie – keine Entschädigung für Wirte nach dem Epidemiegesetz (Schlagzeile Tiroler Tageszeitung vom 30.4.2020). Dazu möchte ich nur auf den Gleichheitsgrundsatz in unserer Verfassung hinweisen und aus einer Entscheidung des OGH zitieren: „Der in Art 7 B-VG normierte Gleichheitsgrundsatz verbietet willkürliche, unsachliche Differenzierungen auf den Gebieten der Normsetzung und des Normvollzuges. Der Gleichheitsgrundsatz wird vom Gesetzgeber verletzt, wenn er Gleiches ungleich behandelt.“ Ich bin gespannt, wie die Argumentation hier sein wird. RA Mag. Heinz Luchner
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