24 Aug Rechte von Flugpassagieren bei Stornierung
Rechte von Flugpassagieren bei Stornierungen:In der Rechtssache C 215/18 hat der EuGH folgendes entschieden (Libuse Kralova / Primera Air Scandinavia A/S):Art. 5 Nr. 1 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil und Handelssachen ist dahin auszulegen, dass eine nach der Verordnung Nr. 261/2004 von einem Fluggast gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen erhobene Klage auf Ausgleichsleistung unter den Begriff „Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag“ im Sinne dieser Bestimmung fällt, selbst wenn zwischen diesen Parteien kein Vertrag geschlossen wurde und der vom Luftfahrtunternehmen durchgeführte Flug in einem mit einem Dritten geschlossenen Pauschalreisevertrag, der auch eine Unterbringung einschloss, vorgesehen war.Es gibt somit einen direkten Anspruch gegenüber einer Fluglinie, unabhängig, ob der Flug bei dieser direkt gebucht wurde. Die Schwierigkeit ist aktuell jene, dass die Fluggesellschaften auf entprechende Aufforderungsschreiben nicht reagieren, bzw. ist es kaum möglich, an diese mit einem Mail heranzutreten! Ich musste zuletzt z.B. der SAS einen Brief per Post schicken. Die Kunden werden schlichtweg ignoriert!
RA Mag. Heinz Luchner
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