Einsatzpräsenzdienst, was tun?

Rechtsanwalt Luchner Mayrhofen

Einsatzpräsenzdienst, was tun?

Aktuell erfolgen Einberufungen zum Einsatzpräsenzdienst beim Bundesheer ab 4.5.2020. Für Berufstätige und deren Arbeitgeber kann dies ein Problem darstellen. Rechtlich gibt es drei Möglichkeiten, gegen einen Einberufungsbefehl vorzugehen: 1. Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht (wichtig: Antrag auf aufschiebende Wirkung ergänzend einbringen). 2. Antrag beim Militärkommando auf Ausschluss vom Einsatzpräsendienst (persönliche und/oder familiäre Gründe). 3. Anregung beim BMLV (öffentliches Interesse – gesamtwirtschaftliches Interesse). Eine solche Anregung (sowie eine Beschwerde und einen Antrag auf Ausschluss) habe ich gestern eingebracht, bereits heute hat das BMLV einen Aufschub gewährt.
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