Stundung von Mietzahlungen & COVID19 Gesetz

Faire Beratung Anwalt Zillertal

Stundung von Mietzahlungen & COVID19 Gesetz

Das 4. COVID – 19 Gesetz ist in Kraft. Es wurde mit dem 3., 4. und 5. COVID-19 Gesetzen beschlossen. In 39 Artikeln gibt es in verschiedensten Gesetzen Änderungen. Im Artikel 37 ist die Möglichkeit der Stundung von Mietzahlungen für Wohnungen geregelt. Im Fall der Nichtzahlung ist eine Kündigung bis zum 31.12.20 nicht zulässig! Voraussetzung ist jedoch, dass „die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt ist“. Somit hängt dies vom Einzelfall ab. Keine Berücksichtigung finden die Vermieter: wird drei Monate keine Miete bezahlt, wirkt sich das ebenfalls auf die Leistungsfähigkeit aus… Unterstützung gibt es keine. Gesetz zum Nachlesen auf parlament.gv.at. RA Heinz Luchner, wünsche allen gute Gesundheit.

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