23 Mrz Bauträgerverträge und COVID19
Bauträgerverträge, Rücktritt wegen COVID? Viele Käufer von Wohnungen sind aktuell verständlich massiv verunsichert und wollen zum Teil wissen, ob sie Verträge nach dem BTVG kündigen können. Grundsätzlich sind die Rücktrittsrechte im Gesetz klar geregelt, eine Pandemie ist hier nicht vorgesehen. In den Verträgen ist generell ein Übergabstermin vorgesehen. Eine verspätete Übergabe könnte einen Rücktritt rechtfertigen, dies dürfte jedoch nicht leicht sein und ist im Einzelnen zu prüfen. Gleiches gilt für Mehrkosten im Falle von Verzögerungen, für Bauträger liegt hier höhere Gewalt vor. RA Heinz Luchner Wünsche allen gute Gesundheit!
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